Wussten Sie, dass Videoüberwachung eine immense Bedeutung als Beweismittel in Gerichtsverfahren haben kann? Doch die Frage bleibt, ob Videoaufnahmen tatsächlich vor Gericht verwertbar sind. In diesem Artikel werden wir uns mit den rechtlichen Herausforderungen und der Relevanz von Videoüberwachung als Beweismittel im strafrechtlichen Kontext auseinandersetzen.
Schlüsselerkenntnisse:
- Videoüberwachung kann ein wertvolles Beweismittel in Gerichtsverfahren sein.
- Die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen vor Gericht wirft jedoch rechtliche Herausforderungen auf.
- Es ist wichtig zu verstehen, wie Videoüberwachung im strafrechtlichen Kontext eingesetzt wird.
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legen rechtliche Anforderungen an Videoüberwachung fest.
- Trotz Datenschutzverstößen können Videoaufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwertet werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung zur Problematik der Videoüberwachung als Beweismittel
Bevor wir uns mit der Frage beschäftigen, ob Videoaufnahmen vor Gericht verwertbar sind, ist es wichtig, einen Überblick über die rechtlichen Herausforderungen zu bekommen. Videoüberwachung kann verschiedene Datenschutz- und Privatsphäreprobleme aufwerfen. Zudem ist es wichtig zu verstehen, wie Videoüberwachung im strafrechtlichen Kontext eingesetzt wird und welche Rolle sie bei der Aufklärung von Straftaten spielt.
Überblick über die rechtlichen Herausforderungen
Die Nutzung von Videoüberwachung als Beweismittel steht vor rechtlichen Herausforderungen. Datenschutzbestimmungen und das Recht auf Privatsphäre sind wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Videoaufnahmen können sensible persönliche Daten enthalten, und der Zugriff und die Verwendung dieser Daten müssen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Es ist daher von großer Bedeutung, die rechtlichen Anforderungen und Beschränkungen genau zu verstehen, um sicherzustellen, dass Videoaufnahmen vor Gericht verwertbar sind.
Relevanz von Videoüberwachung im strafrechtlichen Kontext
Im strafrechtlichen Kontext spielt Videoüberwachung eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Straftaten dar. Videoaufnahmen können als Beweismittel dazu beitragen, Straftaten zu dokumentieren und Täter zu identifizieren. Insbesondere in Fällen von Diebstahl, Vandalismus oder körperlicher Gewalt können Videoaufnahmen entscheidende Beweise liefern. Die Verwendung von Videoüberwachung im strafrechtlichen Kontext kann dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen.
Videoüberwachung als Beweismittel im Strafverfahren: Fallbeispiel und rechtliche Einordnung
Um die Frage nach der Verwertbarkeit von Videoaufnahmen vor Gericht zu beantworten, betrachten wir ein Fallbeispiel aus einem Strafverfahren. In diesem Fall wurde eine Überwachungskamera in einem Geschäft eingesetzt, um einen Diebstahl aufzuzeichnen. Die Videoaufnahme zeigt deutlich den Täter bei der Tat.
Die rechtliche Einordnung von Videoüberwachung als Beweismittel im Strafverfahren basiert auf verschiedenen Kriterien. Das Gericht prüft zunächst, ob die Videoaufnahme rechtmäßig angefertigt wurde. Dies umfasst die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Notwendigkeit einer angemessenen Begründung für den Einsatz der Überwachungskamera. Es muss nachgewiesen werden, dass es keinen milderen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen gegeben hätte.
Zusätzlich prüft das Gericht die Qualität der Videoaufnahme und deren mögliche Manipulationen. Die Authentizität der Aufnahme spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung des Beweiswertes.
Die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Strafprozessrechts. Das Gericht wägt das Interesse an der Wahrheitsfindung und der effektiven Strafverfolgung gegen das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Hierbei spielt das öffentliche Interesse an der Aufklärung von Straftaten eine wichtige Rolle.
Bei dem betrachteten Fallbeispiel wurde die Videoaufnahme als Beweismittel zugelassen. Das Gericht urteilte, dass der Einsatz der Überwachungskamera gerechtfertigt und die Qualität der Aufnahme ausreichend war, um die Identifizierung des Täters zu ermöglichen. Die Verwertung der Videoaufnahme war daher im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben.
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Rechtliche Anforderungen an Videoüberwachung nach DSGVO und BDSG
Um die Frage nach der Verwertbarkeit von Videoaufnahmen vor Gericht zu beurteilen, müssen die rechtlichen Anforderungen an Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigt werden.
Grundzüge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die grundlegenden Prinzipien und Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten fest. Im Zusammenhang mit Videoüberwachung umfasst die DSGVO die folgenden Punkte:
- Erforderlichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Zweckbindung der Datenverarbeitung
- Transparenz und Informationspflichten
- Speicherbegrenzung und Datenminimierung
- Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten
- Rechte der betroffenen Personen
Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu Videoaufnahmen
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt die DSGVO durch spezifische Vorschriften zur Videoüberwachung. Diese Regelungen beinhalten unter anderem:
- Rechtmäßigkeit und Zweckbindung der Videoüberwachung
- Erforderlichkeit der Videoaufnahmen für den bestimmten Zweck
- Information der Betroffenen über die Videoüberwachung (siehe auch Achtung Videoüberwachung – Ist ein Schild Videoüberwachung Pflicht?)
- Aufbewahrungsdauer der Videoaufnahmen
- Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Videoaufnahmen
- Weitergabe und Übermittlung der Videoaufnahmen
Sind Videoaufnahmen Beweismittel trotz Datenschutzverstößen?
Auch wenn Videoaufnahmen gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, stellt sich die Frage, ob sie dennoch als Beweismittel vor Gericht verwertbar sind. Gerichte müssen hierbei abwägen, ob trotz der Datenschutzverstöße die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen in einem konkreten Fall gerechtfertigt ist. Dabei spielen verschiedene Kriterien eine Rolle.
Eines der entscheidenden Kriterien ist die Verhältnismäßigkeit. Das Gericht prüft, ob die Datenschutzverstöße durch die Bedeutung der Videoaufnahmen als Beweismittel gerechtfertigt sind und ob es keine milderen Mittel gibt, um den Sachverhalt aufzuklären.
Des Weiteren wird die Art und Intensität des Eingriffs in die Datenschutzrechte berücksichtigt. Je schwerwiegender der Eingriff ist, desto höher sind die Anforderungen an die Rechtfertigung der Verwertbarkeit der Videoaufnahmen.
Auch die Art des Strafverfahrens spielt eine Rolle. Bei schweren Straftaten, bei denen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung besonders hoch ist, kann die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen trotz Datenschutzverstößen eher zugelassen werden.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Zulässigkeit und Verwertbarkeit von Videoaufnahmen trotz Datenschutzverstößen von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt wird. Daher gibt es keine einheitliche Regelung, sondern es müssen immer die spezifischen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.
Grundsatz der freien Beweiswürdigung
Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist einer der zentralen Grundsätze des deutschen Strafprozessrechts. Er besagt, dass das Gericht alle Beweismittel frei und nach seiner Überzeugungswürdigung auswerten darf, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist somit ein Ausdruck der richterlichen Unabhängigkeit und der objektiven Wahrheitssuche.
Die freie Beweiswürdigung bedeutet jedoch nicht, dass das Gericht willkürlich entscheiden kann. Vielmehr müssen alle Beweismittel, die im Prozess vorgelegt werden, von Gericht und Verteidigung gewürdigt werden. Das Gericht muss hierbei alle Beweismittel in Betracht ziehen, unabhängig davon, wer sie vorgelegt hat. Dabei müssen die Beweismittel in ihrer Gesamtheit gewürdigt werden, um zu einem Gesamtbild zu kommen.
Die freie Beweiswürdigung ist in Deutschland in § 261 der Strafprozessordnung (StPO) verankert. Hierin heißt es: „Das Gericht hat in freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine Tatsache für das Ergebnis der Verhandlung von Bedeutung ist oder nicht.“ Die freie Beweiswürdigung bedeutet somit, dass das Gericht nicht an bestimmte Beweismaßstäbe oder an vorher festgelegte Regelungen gebunden ist.
Allerdings gibt es auch Grenzen der freien Beweiswürdigung. So müssen Beweismittel zulässig sein, d.h. sie dürfen nicht auf rechtswidrige Weise erlangt worden sein. Zudem müssen Beweismittel auch verwertbar sein, d.h. sie müssen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und dürfen nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.
Ein weiteres wichtiges Prinzip im Rahmen der freien Beweiswürdigung ist das Überzeugungsprinzip. Das Gericht muss sich in seiner Entscheidung von der Überzeugung leiten lassen, dass der Angeklagte tatsächlich die Tat begangen hat oder nicht. Dabei darf das Gericht nicht allein auf Indizien oder Beweismittel zurückgreifen, sondern muss das Gesamtbild des Verfahrens in seine Entscheidung einbeziehen. Das Überzeugungsprinzip ist in vielen Rechtsordnungen gesetzlich verankert und bildet die Basis für die Beweiswürdigung in Strafverfahren. Es ergänzt den Grundsatz „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten), der besagt, dass im Falle eines nicht ausgeräumten Zweifels an der Schuld des Angeklagten zu dessen Gunsten zu entscheiden ist.
Die Anwendung des Überzeugungsprinzips erfordert, dass Richter ihre Entscheidungen auf der Grundlage der gesamten Verhandlung und der vorgelegten Beweise treffen. Es verlangt eine sorgfältige Abwägung und Bewertung der Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit und Relevanz jedes Beweismittels. Das Prinzip unterstreicht die Bedeutung der individuellen richterlichen Beurteilung und lässt Raum für einen gewissen Ermessensspielraum.
Ein wesentliches Problem des Überzeugungsprinzips liegt in der inhärenten Subjektivität der richterlichen Überzeugungsbildung. Dies kann zu einer gewissen Unvorhersehbarkeit in der Rechtsprechung führen und die Gefahr von Fehlurteilen bergen, insbesondere in komplexen oder beweisarmen Fällen.
Insgesamt ist die freie Beweiswürdigung ein zentraler Grundsatz des deutschen Strafprozessrechts. Sie sichert die richterliche Unabhängigkeit und die objektive Wahrheitssuche. Allerdings gibt es auch Grenzen der freien Beweiswürdigung, die eingehalten werden müssen, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.
Grundrecht auf Datenschutz vs. Effektivität der Strafverfolgung
Bei der Verwendung von Videoüberwachung als Beweismittel besteht oft ein Konflikt zwischen dem Grundrecht auf Datenschutz und der Effektivität der Strafverfolgung. Es stellt sich die Frage, wie die Privatsphäre und das öffentliche Interesse gegeneinander abgewogen werden sollten, um eine angemessene Balance zu finden.
Abwägung von Privatsphäre und öffentlichem Interesse
Die Abwägung von Privatsphäre und öffentlichem Interesse ist ein zentraler Aspekt bei der Frage, ob Videoaufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwertbar sind. Einerseits besteht das Grundrecht auf Datenschutz, das sicherstellt, dass personenbezogene Daten geschützt werden. Andererseits ist die Effektivität der Strafverfolgung von großer Bedeutung, um Straftaten aufzuklären und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Bei der Abwägung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie die Schwere der Straftat, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung. Es geht darum, eine Balance zu finden, die den Schutz der Privatsphäre gewährleistet, gleichzeitig aber auch die notwendigen Maßnahmen für eine effektive Strafverfolgung ermöglicht.
BGH-Urteil zu rechtswidrig erlangten Videoaufnahmen
Ein bedeutendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beschäftigte sich mit der Frage, ob rechtswidrig erlangte Videoaufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwertbar sind. Der BGH entschied, dass rechtswidrig erlangte Videoaufnahmen unter bestimmten Umständen dennoch verwertbar sein können, wenn sie für die Überführung eines schweren Straftäters von erheblicher Bedeutung sind und eine Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Datenschutz und der Effektivität der Strafverfolgung vorgenommen wird.
Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Bewertung der Verwertbarkeit von Videoaufnahmen eine komplexe Angelegenheit ist und im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden muss. Es zeigt auch, dass die Effektivität der Strafverfolgung einen wichtigen Faktor darstellt und teilweise über den Schutz der Privatsphäre gestellt werden kann, wenn es um die Aufklärung schwerwiegender Straftaten geht.
Videoüberwachung als Beweismittel in Zivilprozessen: Ein komplexes Feld
Neben Strafverfahren spielt Videoüberwachung auch eine Rolle als Beweismittel in Zivilprozessen. Dieser Bereich ist jedoch besonders komplex, da hier verschiedene rechtliche Aspekte wie das Zivilrecht und Datenschutzbestimmungen berücksichtigt werden müssen.
Bei der Verwendung von Videoüberwachung als Beweismittel in Zivilprozessen treten besondere Herausforderungen auf. Einerseits müssen die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit der Videoaufnahmen gemäß den zivilrechtlichen Bestimmungen erfüllt sein. Andererseits gilt es auch, den Schutz der Privatsphäre und die Wahrung der Datenschutzrechte der betroffenen Parteien zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit Videoüberwachung in Zivilprozessen ergeben sich komplexe rechtliche Fragestellungen. Es ist notwendig, die Balance zwischen dem Interesse an der Wahrheitsfindung und dem Schutz der Rechte und Freiheiten der Betroffenen zu gewährleisten. Dies erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen.
Die genaue Beurteilung der Verwertbarkeit von Videoüberwachung als Beweismittel in Zivilprozessen kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Die Gerichte müssen eine sorgfältige Abwägung vornehmen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig einen fairen Prozess zu gewährleisten.
Die komplexe rechtliche Fragestellung im Zusammenhang mit Videoüberwachung in Zivilprozessen erfordert eine fundierte rechtliche Analyse und eine sorgfältige Prüfung jedes einzelnen Falls. Es ist unerlässlich, dass alle Parteien, einschließlich der Gerichte, sich bewusst sind, dass die Verwendung von Videoüberwachung als Beweismittel in Zivilprozessen eine komplexe Angelegenheit ist, die eine genaue Kenntnis der geltenden Gesetze und Vorschriften erfordert.
Private Videoaufnahmen als Beweismittel: Risiken und Grenzen
Oftmals werden private Videoaufnahmen als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet. Sie können eine wertvolle Rolle bei der Aufklärung von Straftaten oder zivilrechtlichen Streitigkeiten spielen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass es auch Risiken und Grenzen gibt, wenn es um die Verwendung von privaten Videoaufnahmen als Beweismittel geht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für private Videoaufnahmen als Beweismittel unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Es müssen beispielsweise die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Aufnahmen rechtmäßig erlangt wurden. Darüber hinaus müssen die Aufnahmen auch relevant und vor Gericht zulässig sein.
Es gibt jedoch auch Grenzen bei der Verwendung von privaten Videoaufnahmen als Beweismittel. Zum einen können sie möglicherweise nicht alle relevanten Informationen liefern, da sie oft nur aus einer bestimmten Perspektive aufgenommen wurden. Zum anderen können sie auch manipuliert oder unbeabsichtigt verfälscht werden, was ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellen kann.
Es ist wichtig, dass Gerichte bei der Beurteilung von privaten Videoaufnahmen als Beweismittel diese Risiken und Grenzen berücksichtigen. Sie müssen abwägen, ob die Beweiskraft der Aufnahmen die potenziellen Unregelmäßigkeiten und Mängel überwiegt. Dabei spielen auch die Relevanz der Beweismittel und die Bedeutung für den Rechtsstreit eine Rolle.
Insgesamt ist die Verwendung von privaten Videoaufnahmen als Beweismittel eine komplexe rechtliche Fragestellung mit Risiken und Grenzen. Es liegt im Ermessen der Gerichte, diese Aspekte sorgfältig zu prüfen und in ihre Entscheidungen einzubeziehen.
Verwertung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht
Dashcam-Aufnahmen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere im Straßenverkehr. Viele Autofahrer setzen diese kleinen Kameras ein, um potenzielle Unfälle oder Verkehrsverstöße zu dokumentieren. Doch welchen Stellenwert haben Dashcam-Aufnahmen eigentlich vor Gericht als Beweismittel?
Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht ist ein komplexes Thema, das auf verschiedene rechtliche Bestimmungen und Voraussetzungen unterliegt. Die Gerichte haben differenzierte Ansichten und Kriterien für die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen entwickelt.
Eines der Hauptkriterien ist die Einhaltung des Datenschutzes. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) müssen die Rechte der Betroffenen und der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sein. Bei der Nutzung von Dashcam-Aufnahmen ist eine Abwägung zwischen dem Aufklärungsinteresse und dem Schutz der Privatsphäre zu treffen.
Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Fällen klare Kriterien für die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen festgelegt. So ist beispielsweise eine anonymisierte Verpixelung von nicht beteiligten Personen erforderlich, um den Datenschutz zu wahren. Zudem müssen die Aufnahmen in einem konkreten Zusammenhang mit einem straßenverkehrsrechtlichen Verstoß oder einem Unfall stehen.
Auch die Qualität der Dashcam-Aufnahmen spielt eine Rolle. Die Gerichte prüfen, ob die Aufnahmen ausreichend klar und deutlich sind, um die Identifikation von Fahrzeugen und Personen zu ermöglichen. Verwackelte oder unscharfe Aufnahmen können unter Umständen die Verwertbarkeit beeinflussen.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede Gerichtsentscheidung im Einzelfall getroffen wird und von den spezifischen Umständen abhängt. Es gibt kein einheitliches Urteil für die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen und sich über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu informieren.
Insgesamt ist die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht möglich, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Um die Chancen einer Verwertung zu erhöhen, sollten Autofahrer sicherstellen, dass sie die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten und die Qualität der Aufnahmen optimieren.
Fazit: Videoüberwachung als Beweismittel
Es wurde deutlich, dass die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen vor Gericht von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Gerichte nehmen eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Datenschutz und der Effektivität der Strafverfolgung vor, um zu entscheiden, ob Videoaufnahmen als zulässiges Beweismittel gelten.
Unser Fazit lautet, dass Videoüberwachung als Beweismittel vor Gericht prinzipiell verwertbar ist, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jedes Gerichtsverfahren individuell betrachtet wird und die Richterinnen und Richter in ihrer Entscheidung die konkreten Umstände des Falls berücksichtigen.
Insgesamt kann Videoüberwachung als Beweismittel eine wertvolle Rolle bei der Aufklärung von Straftaten spielen, jedoch müssen dabei stets die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, um eine rechtmäßige Verwertung sicherzustellen.
FAQs zum Thema Videoüberwachung als Beweismittel
Ist Videoüberwachung als Beweismittel im rechtlichen Kontext zulässig?
Ja, Videoüberwachung kann als Beweismittel verwendet werden, solange sie rechtmäßig und unter Einhaltung der Datenschutzgesetze erfolgt.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Videoüberwachung als Beweismittel vor Gericht akzeptiert wird?
Die Aufnahmen müssen u.a. klar, unverändert und relevant für den Fall sein, damit Videoüberwachung als Beweismittel vor Gericht verwendet werden kann.
Können Videoaufnahmen auch dann als Beweismittel genutzt werden, wenn sie ohne Zustimmung der aufgezeichneten Personen gemacht wurden?
Unter bestimmten Umständen können Videoaufnahmen auch ohne Zustimmung der aufgezeichneten Personen als Beweismittel verwendet werden, insbesondere wenn sie zum Schutz von Personen oder Eigentum gemacht wurden.
Gibt es Fälle, in denen Videoaufnahmen als Beweismittel vor Gericht abgelehnt wurden?
Ja, wenn die Aufnahmen unrechtmäßig erlangt wurden, manipuliert wurden oder nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, können sie von Gerichten als Beweismittel abgelehnt werden.
Welche Rolle spielt die Qualität der Videoaufnahmen bei der Verwendung als Beweismittel?
Die Qualität der Videoaufnahmen ist entscheidend, um ihre Klarheit und Authentizität sicherzustellen und die Videoüberwachung als Beweismittel vor Gericht nutzen zu können.
Quellenverweise:
- https://www.datenschutz-notizen.de/private-videoaufnahmen-des-oeffentlichen-raums-als-beweismittel-bei-einem-verkehrsunfall-3744378/
- https://www.datenschutz-praxis.de/verarbeitungstaetigkeiten/videoaufnahmen-verstossen-gegen-die-dsgvo-egal/
- https://www.lupus-electronics.de/de/blog/dashcams-aussenkameras-haussicherheit/
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