In der digital vernetzten Weltwirtschaft bilden Rechenzentren das unsichtbare, aber unverzichtbare Fundament nahezu aller Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse. Ein Ausfall dieser hochsensiblen Infrastrukturen ist längst kein bloßes technisches Problem mehr, sondern kann für Unternehmen existenzielle Folgen haben und im Umfeld kritischer Infrastrukturen (KRITIS) die öffentliche Sicherheit gefährden. Vor diesem Hintergrund gewinnt die strukturierte Absicherung physischer Ressourcen zunehmend an Bedeutung. Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Rechenzentren hat sich die europäische Normenreihe DIN EN 50600 als maßgeblicher Referenzrahmen etabliert, insbesondere durch die Definition klar abgegrenzter Sicherheitszonen nach DIN EN 50600, die physische Sicherheit und Verfügbarkeit systematisch miteinander verknüpfen.
Diese Zonen sind weit mehr als statische Abgrenzungen innerhalb eines Gebäudegrundrisses; sie verkörpern ein integrales Sicherheitskonzept, in dem bauliche Schutzmaßnahmen, technische Redundanzmechanismen und klar definierte Betriebsprozesse zu einem konsistenten Gesamtsystem verschmelzen. Besonders bei der Umsetzung hochverfügbarer Rechenzentrumsinfrastrukturen der Verfügbarkeitsklasse 4 (VK 4), gekennzeichnet durch eine durchgängige 2N-Systemredundanz und vollständige Fehlertoleranz, erweist sich die präzise bauliche und funktionale Ausgestaltung dieser Sicherheitszonen als maßgeblicher Erfolgsfaktor für das gesamte Projekt.
Dieser Artikel widmet sich einer tiefgehenden und systematischen Analyse der daraus resultierenden Anforderungen. Im Fokus steht die Frage, wie die Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 die architektonische und funktionale Gestaltung der elektrischen Energieversorgung eines Rechenzentrums prägen. Betrachtet wird die gesamte Stromversorgungskette beginnend bei der Mittelspannungs-Hauseinführung über Netzersatzanlagen (NEA) und unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) bis hin zur differenzierten Auslegung von Allgemeiner Stromversorgung (AV) und Sicherheitsstromversorgung (SV).
Das Wichtigste zuerst
- Die Normenreihe DIN EN 50600 bildet den maßgeblichen Rahmen für Planung, Bau und Betrieb moderner Rechenzentren.
- Im Kern der Norm stehen die Sicherheitszonen nach DIN EN 50600, die physische Sicherheit, Verfügbarkeit und Betriebskonzepte systematisch strukturieren.
- Sicherheitszonen sind ganzheitliche Konzepte und verbinden bauliche Trennung, technische Redundanz und organisatorische Prozesse.
- Bei Hochverfügbarkeits-Rechenzentren der Verfügbarkeitsklasse 4 (VK 4) ist die korrekte Umsetzung der Sicherheitszonen erfolgskritisch.
- Die 2N-Redundanz in Systemen erfordert eine konsequente räumliche und funktionale Trennung aller versorgungsrelevanten Komponenten.
- Die Sicherheitszonen beeinflussen maßgeblich die Architektur der elektrischen Energieversorgung.
- Ziel ist eine normkonforme, fehlertolerante und nachhaltig verfügbare Rechenzentrumsinfrastruktur.
INHALTSVERZEICHNIS

1. Normative Grundlagen und ganzheitlicher Ansatz der DIN EN 50600
Die DIN EN 50600 unterscheidet sich von früheren Standards wie der amerikanischen TIA-942 oder den Best Practices des Uptime Institute durch ihren europäischen Kontext und ihren modularen, holistischen Aufbau. Während Managementnormen wie die ISO/IEC 27001 primär die Organisation der Informationssicherheit regeln (Prozesse, Richtlinien), adressiert die DIN EN 50600 die physische Substanz und die technische Ausstattung, die notwendig sind, um diese Sicherheit überhaupt erst zu ermöglichen.
1.1 Struktur der Normenreihe
Das Verständnis der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 erfordert einen Blick auf das Zusammenspiel der verschiedenen Normenteile, die wie Zahnräder ineinandergreifen:
- DIN EN 50600-1 (Allgemeine Konzepte): Hier werden die fundamentalen Parameter definiert: Verfügbarkeitsklassen, Schutzklassen und Energieeffizienz-Granularitätsstufen. Sie bildet das Vokabular für alle weiteren Diskussionen über Zonen.
- DIN EN 50600-2-1 (Gebäudekonstruktion): Dieser Teil ist für die bauliche Umsetzung der Zonen essenziell. Er definiert Standortkriterien, Materialanforderungen und Brandschutzvorgaben.
- DIN EN 50600-2-2 (Stromversorgung): Spezifiziert die Redundanzstrukturen (N, N+1, 2N) und deren physische Separation, was direkte Auswirkungen auf die Zonierung von Technikräumen hat.
- DIN EN 50600-2-5 (Sicherungssysteme): Definiert die technologischen und organisatorischen Maßnahmen zur Überwachung und Sicherung der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 gegen unbefugten Zutritt und externe Gefahren.
1.2 Das Wechselspiel von Verfügbarkeit und Schutzklasse
Ein zentrales Missverständnis in der Praxis ist die Gleichsetzung von Verfügbarkeit (Availability) und physischem Schutz (Protection). Ein Rechenzentrum kann eine hohe Verfügbarkeit (VK 4) besitzen, indem es redundant ausgelegt ist, aber dennoch einen niedrigen physischen Schutz aufweisen, wenn die redundanten Komponenten leicht zugänglich oder schlecht gegen Feuer geschützt sind. Die Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 fungieren als Bindeglied, um beide Anforderungen zu synchronisieren.
| Verfügbarkeitsklasse (VK) | Definition nach EN 50600 | Implikation für 2N-Systeme |
| VK 1 | Basisversorgung (Gering) | Ein Pfad, keine Redundanz, Fehler führen zum Ausfall. |
| VK 2 | Verbesserte Verfügbarkeit (Mittel) | Teilredundanz (N+1 Komponenten), Wartung erfordert teils Abschaltung. |
| VK 3 | Hochverfügbarkeit (Hoch) | Instandhaltbar im Betrieb, redundante Komponenten, meist N+1 Pfade. |
| VK 4 | Fehlertoleranz (Sehr Hoch) | Systemredundanz (2N), Fehler in einem Pfad ohne Betriebsunterbrechung. |
Die Tabelle verdeutlicht, dass für die hier betrachteten 2N-Systeme ausschließlich die VK 4 relevant ist. Die Anforderung „Fehlertoleranz“ bedeutet, dass ein katastrophales Ereignis (Brand, Wasserschaden, Sabotage) in einem Versorgungspfad den anderen Pfad nicht beeinträchtigen darf. Dies ist technisch nur durch strikte räumliche Trennung in unterschiedlichen Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 oder zumindest separaten Brandabschnitten innerhalb dieser Zonen realisierbar.

2. Definition und Architektur der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600
Die Norm folgt dem sogenannten Zwiebelschalenprinzip (Onion Principle). Dabei steigt der Schutzbedarf der einzelnen Assets von der äußeren Gebäudehülle bis zum innersten Kernbereich kontinuierlich an. Jeder Übergang zwischen diesen Sicherheitszonen ist eindeutig definiert und muss durch geeignete physische Barrieren sowie abgestufte Zutrittskontrollen abgesichert werden.
2.1 Die vier Schutzzonen
Die Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 gliedern sich typischerweise wie folgt:
- Zone 1 (Öffentlich / Halböffentlich): Dies umfasst die Bereiche außerhalb der Grundstücksgrenze bis zum Empfangsbereich. Hier ist der Zugang für die Öffentlichkeit oder Lieferanten unter minimaler Kontrolle möglich.
- Zone 2 (Allgemeiner Betriebsbereich): Büros, Besprechungsräume, Lagerbereiche. Der Zutritt ist auf Mitarbeiter und registrierte Besucher beschränkt.
- Zone 3 (Technischer Bereich / Interne Zone): Hier befinden sich die kritischen Infrastrukturkomponenten: USV-Räume, NSHV-Räume, Batterieräume, Technikflure. Der Zutritt ist strikt auf technisches Personal (Facility Management) und begleitete Wartungstechniker beschränkt.
- Zone 4 (Hochsicherheitsbereich / Serverraum): Der eigentliche „White Space“, in dem die IT-Systeme stehen. Zutritt haben nur Systemadministratoren mit höchster Berechtigungsstufe.
| Sicherheitsniveau | Intensität der Zugangskontrolle | Beispiele |
| 1 (gering) | Manuelle Zugangskontrolle (keine Automatisierung) | Mechanisches Schlüsselschloss und manuelles Zugangsprotokoll |
| 2 (mittel) | Automatisierte Zugangskontrolle mit Ein-Faktor-Authentifizierung | Elektronisches ID-Medium (z. B. Karte oder anderes ID-Token) und elektronisches Zugangsprotokoll |
| 3 (hoch) | Automatisierte Zugangskontrolle mit Zwei-Faktor-Authentifizierung | Elektronisches ID-Medium (z. B. Karte oder anderes ID-Token) in Kombination mit einem weiteren Faktor (z. B. PIN oder Biometrie) und elektronisches Zugangsprotokoll |
| 4 (sehr hoch) | Erzwungene automatisierte Zugangskontrolle | Über Sicherheitsniveau 3 hinausgehende Lösungen zur Verhinderung unerfassten oder unbefugten Zugangs und des Miteintretens von unbefugten Personen |
2.2 Die Schutzklassen (Protection Classes)
Parallel zu den Zonen definiert die Norm Schutzklassen, die den Widerstandsgrad gegen externe Ereignisse (Feuer, Wasser, Einbruch, EMP) beschreiben.
- Schutzklasse 1: Öffentlicher Bereich, kein besonderer Schutz gegen interne Brände oder Umweltereignisse.
- Schutzklasse 2: Zugang nur für Berechtigte, Brandmeldeanlage und Feuerlöscheinrichtungen vorhanden. Schutz gegen Umweltereignisse.
- Schutzklasse 3: Eingeschränkter Zutrittskreis. Andere müssen begleitet werden. Erweiterter Schutz gegen Feuer und Umweltgefahren.
- Schutzklasse 4: Nur für designierte Angestellte. Höchster Schutzgrad.
Kritische Analyse: In einem VK 4 Rechenzentrum müssen die redundanten Pfade (A und B) nicht nur in Zone 3 oder 4 liegen, sondern auch innerhalb dieser Zone so voneinander isoliert sein, dass die Schutzklasse für jeden Pfad individuell erhalten bleibt, selbst wenn der andere Pfad kompromittiert ist.

3. Physische bauliche Sicherheit bei 2N-Systemen (VK 4)
Die Realisierung von 2N-Systemen (2N-Redundanz) stellt die höchsten Anforderungen an die Sicherheitszonen nach DIN EN 50600. Es reicht dabei nicht aus, technische Komponenten lediglich doppelt vorzusehen. Entscheidend ist vielmehr, dass diese Systeme baulich voneinander getrennt angeordnet werden, sodass ein einzelnes Ereignis etwa ein Brand, Wasser oder menschliches Versagen, nicht beide Versorgungswege gleichzeitig beeinträchtigen kann.
3.1 Das Prinzip der brandabschnittsweisen Trennung
Die Norm fordert für VK 4, dass ein Brand in einem System (z. B. Versorgungspfad A) nicht auf das redundante System (Versorgungspfad B) übergreift. Dies erzwingt die Unterbringung in separaten Brandabschnitten.
- Feuerwiderstand: Wände und Decken zwischen den Pfaden müssen mindestens F90 (feuerbeständig für 90 Minuten) ausgeführt sein, oft wird F120 oder höher angestrebt, um der Feuerwehr genügend Zeit zu geben.
- Räumliche Distanz vs. bauliche Trennung: Befinden sich Versorgungspfad A und Pfad B im selben Raum, ist eine gegenseitige Beeinflussung im Brandfall kaum zu vermeiden. Rauchgase, leitfähige Rußablagerungen sowie thermische Strahlung können beide Systeme gleichzeitig beeinträchtigen. Aus diesem Grund fordern die Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 für Rechenzentren der Verfügbarkeitsklasse 4 faktisch eine räumliche Trennung: Jede kritische Komponente ist in einem eigenen, physisch getrennten „A-Raum“ und „B-Raum“ unterzubringen.
3.2 Netzseitige Einspeisung: Der Eintritt in die Festung
Die Umsetzung der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 beginnt nicht erst im Gebäude, sondern bereits an der Grundstücksgrenze. An diesem Punkt entscheidet sich, wie widerstandsfähig die gesamte Energieversorgung gegenüber äußeren Einwirkungen gestaltet ist und wie konsequent die erste Schutzebene der Rechenzentrumsinfrastruktur umgesetzt wird.
3.2.1 Hauseinführung
In einem 2N-Szenario ist eine Einzeleinspeisung („Single Point of Failure“) unzulässig.
- Getrennte Trassen: Die Mittelspannungskabel vom Versorger (VNB) müssen auf unterschiedlichen Wegen zum Gebäude geführt werden. Die Norm empfiehlt Abstände (z. B. > 20 Meter), um zu verhindern, dass ein Bagger bei Tiefbauarbeiten beide Trassen gleichzeitig durchtrennt.
- Gebäudeeintritt: Die Eintrittspunkte in das Gebäude müssen physisch getrennt sein (z. B. Hauseinführung Nord und Hauseinführung Süd). Diese Räume (Zone 3) müssen gegen Wasser (drückendes Wasser, Hochwasser) und Gas abgedichtet sein.
- Schutzmaßnahmen: Die Einführungspunkte müssen als Sicherheitszonen der Klasse 3 oder 4 ausgelegt sein, ausgestattet mit Einbruchmeldeanlagen und massivem baulichen Schutz (RC3/RC4 Türen), da Sabotage hier die gesamte Energieversorgung kappen könnte.
3.2.2 Transformatorenstationen
Transformatoren zur Umspannung von Mittel- auf Niederspannung stellen aufgrund ihrer Bauart eine erhebliche Brandlast dar. Dies gilt insbesondere für ölgekühlte Transformatoren, bei denen im Brandfall ein erhöhtes Risiko durch brennbare Medien und hohe thermische Energie besteht.
- Zellierung: Trafo A und Trafo B müssen in eigenen Zellen stehen, die als eigene Brandabschnitte ausgebildet sind.
- Zugänglichkeit: Trafostationen müssen häufig von außen für den Verteilnetzbetreiber (VNB) zugänglich sein und bilden damit einen Übergang zwischen den Sicherheitszonen 1 und 2. Gleichzeitig ist eine konsequente bauliche Trennung zur inneren Sicherheitszone 3 zwingend erforderlich. Druckentlastungsöffnungen für den Fall eines Störlichtbogens oder einer Explosion sind so auszurichten, dass weder Flucht- und Rettungswege noch andere Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 beeinträchtigt oder gefährdet werden.

4. Netzersatzanlagen (NEA): Autarkie in der Sicherheitszone
Die Netzersatzanlage (Generator) ist das Herzstück der Verfügbarkeit bei Netzausfall. Ihre Integration in die Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 ist komplex, da sie massive physische Auswirkungen (Vibration, Abgas, Lärm, Brennstoff) hat.
4.1 Verortung der NEA-Systeme
Für VK 4 sind mindestens zwei unabhängige Generatoren (N+N oder 2N) erforderlich.
- Außenaufstellung: Werden Containerlösungen im Außenbereich gewählt, müssen diese das Schutzniveau der Zone 3 erreichen. Dies erfordert oft eine Umzäunung mit Übersteigschutz, Videoüberwachung und Zutrittskontrolle. Der Abstand zwischen Container A und Container B muss so groß sein, dass ein Brand (z. B. durch Kraftstoffleckage) nicht überschlägt.
- Innenaufstellung: Im Gebäude erfordert die NEA massive bauliche Vorkehrungen. Die Räume müssen F90-Wände haben. Wichtiger noch: Die Zu- und Abluftschächte müssen für Pfad A und B getrennt geführt werden. Ein gemeinsamer Abluftkamin ist ein „Single Point of Failure“ (Verstopfung, Einsturz, Brand im Kamin).
4.2 Kraftstoffversorgung und Tankanlagen
Der Kraftstoff (Diesel/Heizöl) ist ein Gefahrstoff und eine extreme Brandlast.
- Tank-Redundanz: Die Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 verlangen, dass der Ausfall eines Tanks (Leckage, verunreinigter Kraftstoff „Diesel-Pest“) nicht beide Generatoren stoppt. Konsequenz: Getrennte Tagestanks für NEA A und NEA B, idealerweise auch getrennte Erdtanks oder Haupttanks.
- Bauliche Anforderungen: Tankräume sind Ex-Schutz-Bereiche (Explosionsschutz) und müssen als Wannen ausgebildet sein (Gewässerschutzgesetz – AwSV). Sie bilden immer einen separaten Brandabschnitt. Die Leitungswege vom Tank zur NEA müssen doppelwandig oder in geschützten Kanälen verlaufen und leckageüberwacht sein.
- Abstandsregeln: Die Entlüftung von Kraftstofftanks darf nicht in unmittelbarer Nähe der Luftansaugungen der Serverräume oder der Netzersatzanlagen (NEA) angeordnet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass im Normalbetrieb Dämpfe oder im Brandfall Rauchgase angesaugt und in sicherheitskritische Bereiche eingetragen werden.

5. Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV)
In der NSHV wird die elektrische Energie aus Transformatoren und Netzersatzanlagen zusammengeführt und an die nachgelagerten Verbraucher verteilt. Ein Störlichtbogen innerhalb der NSHV kann innerhalb von Millisekunden extreme Energiemengen freisetzen mit Temperaturen von bis zu 10.000 °C sowie einer erheblichen Druck- und Schockwelle.
5.1 Räumliche Trennung in 2N-Systemen
In vielen älteren RZ stehen NSHV A und NSHV B im selben Raum, nur wenige Meter getrennt. Nach strenger Auslegung der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 für VK 4 ist dies nicht akzeptabel.
- Getrennte Räume: NSHV A und NSHV B müssen in physikalisch getrennten Räumen, eigene Brandabschnitte, untergebracht sein. Wenn ein Störlichtbogen Raum A verwüstet und den Raum mit leitfähigem Ruß füllt, muss Raum B steril und betriebsbereit bleiben.
- Kabelwege (Trassen): Die Kabel, die von der NSHV zu den Unterverteilungen (UV) in den Serverraum führen, dürfen sich nicht kreuzen. Man spricht von einer „A-Seite“ und einer „B-Seite“ des Gebäudes oder der Nutzung unterschiedlicher Versorgungsschächte.
- Zutrittskontrolle: Da an der NSHV das gesamte RZ „ausgeschaltet“ werden kann, ist dieser Raum der Zone 3 oder sogar 4 zuzuordnen. Der Zutritt muss protokolliert und videoüberwacht sein.
5.2 Redundanzkonzept und Wartbarkeit
Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) muss so ausgelegt sein, dass Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Versorgungspfad A, etwa das Nachziehen von Schraubverbindungen oder thermografische Prüfungen, sicher durchgeführt werden können, während Versorgungspfad B weiterhin die vollständige Last übernimmt. Voraussetzung hierfür sind ausreichend dimensionierte Verkehrs- und Arbeitsflächen im Raum, einschließlich definierter Fluchtwege und der erforderlichen Arbeitsabstände gemäß DIN VDE 0105-100. Diese Anforderungen sind bei der Planung konsequent innerhalb der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 zu berücksichtigen.
6. USV-Systeme und Energiespeicher
Die USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) schützt vor kurzzeitigen Ausfällen und Spannungsschwankungen.
6.1 Bauliche Anforderungen an USV-Räume
- Trennung von Elektronik und Batterie: Es ist Best Practice und oft Versicherungsforderung, die USV-Elektronik (Gleichrichter/Wechselrichter) baulich von der Batterieanlage zu trennen. Batterien brennen anders (chemisch) als Leistungselektronik.
- 2N-Umsetzung: Wie bei der NSHV gilt: USV A und USV B gehören in getrennte Brandabschnitte. Ein „Thermal Runaway“ (thermisches Durchgehen) einer Li-Ion-Batterie in Pfad A darf Pfad B nicht thermisch belasten.
- Klimatisierung: USV-Räume, insbesondere Batterieräume, erfordern eine streng geregelte Temperaturführung, typischerweise im Bereich von 20 bis 25 °C. Die zugehörigen Klimageräte für Raum A und Raum B sind daher redundant auszuführen und jeweils unabhängig mit Energie zu versorgen, um die thermische Stabilität auch bei Wartung oder Störungen eines Versorgungspfads sicherzustellen.
6.2 Gefahrenmanagement in Batterieräumen
Die Art der Batterie bestimmt die Sicherheitsanforderungen der Zone.
- Bleibatterien (VRLA): Beim Laden von Batterien kann Wasserstoff entstehen, wodurch sich eine Knallgasgefahr bildet. Die Norm, in Verbindung mit EN 50272-2 (VDE 0510), schreibt daher vor, dass eine technische Lüftung vorhanden sein muss, die die Wasserstoffkonzentration jederzeit unter der Explosionsgrenze hält. Diese Lüftung ist so auszuführen, dass sie auch bei Netzausfall zuverlässig betrieben werden kann, z. B. über eine Notstromversorgung.
- Lithium-Ionen-Batterien: Hier steht die Brandgefahr im Vordergrund. Löschsysteme müssen auf die spezifischen Brandklassen abgestimmt sein (z. B. Gaslöschanlagen, die Sauerstoff verdrängen, oder Sprühflutsysteme zur Kühlung).
- Zonierung: Batterieräume sind Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 der Klasse 3. Aufgrund der Säure- oder Brandlast dürfen sie nicht direkt an Zone 1 angrenzen und sollten möglichst nicht über dem Serverraum liegen (Deckenlast, Leckagegefahr).

7. Differenzierung: Allgemeine Stromversorgung (AV) vs. Sicherheitsstromversorgung (SV)
Ein Bereich, der oft zu Verwirrung führt, ist die Abgrenzung zwischen der Stromversorgung für die IT (Hochverfügbarkeit) und der gesetzlich geforderten Sicherheitsstromversorgung.
7.1 Terminologische und normative Abgrenzung
- Allgemeine Stromversorgung (AV): Das Netz des Energieversorgers.
- Ersatzstromversorgung (ZSV): Die betriebswichtigen Verbraucher, wie IT-Systeme und Kühlung, müssen durch Netzersatzanlagen (NEA) und unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) abgesichert werden. Ziel ist der Schutz von Kapitalwerten und die Sicherstellung der Betriebskontinuität. Die Anforderungen und Auslegungsprinzipien sind in der DIN EN 50600 geregelt.
- Sicherheitsstromversorgung (SV): Die Sicherheitsstromversorgung stellt die Stromversorgung für Einrichtungen sicher, die für den Schutz von Menschenleben erforderlich sind, wie Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Rauchabzüge, Feuerwehraufzüge und Sprinklerpumpen. Ziel ist der zuverlässige Personenschutz, wobei die Anforderungen durch Baurecht (Musterbauordnung, Leitungsanlagenrichtlinie LAR) sowie durch DIN VDE 0100-560 und DIN VDE 0100-710 geregelt werden.
7.2 Konflikte und Synergien in der Infrastruktur
In einem Rechenzentrum nach DIN EN 50600 müssen die verschiedenen Versorgungsnetze konsequent getrennt und strikt separiert werden. Dies verhindert gegenseitige Beeinflussungen und Störfälle, stellt aber zugleich sicher, dass die Infrastruktur effizient betrieben werden kann, ohne dass Sicherheitsanforderungen kompromittiert werden.
- Unabhängige Quellen: Zwar erlaubt die Norm unter bestimmten Bedingungen, die großen Netzersatzanlagen (NEA) auch für die Sicherheitsstromversorgung (SV) zu nutzen. Allerdings sind die Umschaltzeiten für SV-Anwendungen – oft unter 15 Sekunden und bei Sicherheitsbeleuchtung sogar unter 0,5 Sekunden – kritisch. Aus diesem Grund wird für die SV häufig eine separate, zertifizierte Zentralbatterieanlage (CPS) oder ein kleines, dediziertes Sicherheitsaggregat installiert, um die sofortige Verfügbarkeit zu gewährleisten.
- Leitungsführung: Kabel der SV müssen Funktionserhalt (E30 / E90) aufweisen. Sie dürfen nicht gemeinsam mit den IT-Power-Kabeln auf derselben Pritsche verlegt werden, es sei denn, es gibt bauliche Trennstege.
- Verteilerstandorte: Verteiler für SV befinden sich oft in geschützten Bereichen der Fluchtwege oder in speziellen elektrischen Betriebsräumen mit F30/F90-Abtrennung.
- Die 2N-Falle: Planer müssen sicherstellen, dass die Sicherheitsstromversorgung (SV) nicht versehentlich nur an Versorgungspfad A der IT-Infrastruktur angeschlossen wird. Fällt Pfad A aus, zum Beispiel während Wartungsarbeiten, muss die SV weiterhin zuverlässig betrieben werden. Deshalb benötigt die SV entweder eine eigene Redundanz oder eine intelligente Versorgung über automatische Transferschalter (ATS) aus Pfad A und Pfad B. Dabei darf nicht übersehen werden, dass der ATS selbst zu einem Single Point of Failure werden kann. Für die Umsetzung innerhalb der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 ist daher höchste Planungssorgfalt erforderlich.
8. Integration der Physischen Sicherheitselemente (Widerstandsklassen)
Die Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 werden durch physische Barrieren wie Wände, Türen und Fenster umgesetzt, die über klar definierte Widerstandsklassen verfügen. Die Schutzwirkung richtet sich dabei nach der Resistance Class (RC) nach DIN EN 1627, um Einbruch, Manipulation oder unbefugten Zutritt wirksam zu verhindern.
8.1 Zuordnung von RC-Klassen zu Zonen
Die Norm gibt Empfehlungen, wie die Zonengrenzen zu härten sind:
- Außenhaut (Zone 1 zu Zone 2): Hier sind oft RC 2 oder RC 3 Türen gefordert. RC 3 bedeutet Widerstand gegen einen erfahrenen Täter mit Hebelwerkzeugen (Kuhfuß) für mindestens 5 Minuten.
- Innerer Kern (Zone 2 zu Zone 3/4): Der Zugang zu besonders kritischen Bereichen wie NSHV, USV oder Serverräumen erfordert häufig physische Barrieren der Widerstandsklasse RC 3 oder RC 4. Bei besonders hohen Sicherheitsanforderungen, etwa in Banken oder militärischen Einrichtungen, können sogar RC 5 oder RC 6 erforderlich sein, was den Einsatz von massiven Stahltüren und verstärkten Wänden notwendig macht.
8.2 Wände und Leichtbau
Oft wird vergessen, dass eine RC 4 Tür nutzlos ist, wenn sie in einer Rigips-Wand (Gipskarton) eingebaut ist, die man mit einem Hammer durchschlagen kann. Die Wände der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 müssen der Widerstandsklasse der Tür entsprechen. Dies bedeutet bei RC 3/4 oft Stahlbeton oder spezielle Sicherheits-Trockenbauwände mit Stahleinlagen.
8.3 Vereinzelungsanlagen und Schleusen
Für den Zugang zur Zone 4 (Serverraum) sind Vereinzelungsschleusen üblich, die verhindern, dass unbefugte Personen hinter Berechtigten „mitlaufen“ (Tailgating). Gleichzeitig müssen diese Schleusen den Brandschutz- und Fluchtweganforderungen entsprechen, also etwa Paniköffnungen bieten, ohne die Einbruchssicherheit zu gefährden, ein klassischer Zielkonflikt bei der Planung.

9. Operative Aspekte und Wartung in Sicherheitszonen
Die beste bauliche Planung ist wertlos ohne entsprechende Betriebsprozesse.
9.1 Zutrittsmanagement
Die DIN EN 50600-2-5 fordert granulare Zutrittsprofile. Ein Techniker für die Kältemaschine braucht Zutritt zur Kältezentrale (Zone 3), aber nicht zum Serverraum (Zone 4) oder zur NSHV (Zone 3, anderer Raum). Elektronische Schließsysteme müssen dies abbilden.
9.2 Wartung im laufenden Betrieb (Concurrent Maintainability)
Bei Verfügbarkeitsklasse 4 (VK 4) muss jeder Versorgungspfad wartbar sein. Das bedeutet, dass Techniker den Raum von USV A betreten können, ohne durch den Raum von USV B oder den Serverraum laufen zu müssen. Dafür ist ein Flursystem erforderlich, das alle Technikräume separat erschließt – ein sogenanntes Side-Corridor-Layout im Gegensatz zum direkten Room-through-Room-Prinzip.
10. Tabellarische Übersicht der Anforderungen
Um die Komplexität der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 im Kontext von 2N-Systemen zusammenzufassen, dient folgende Matrix:
| Infrastruktur-Komponente | Sicherheitszone (Typisch) | Bauliche Anforderung VK 4 (2N) | Brandschutz & TGA | Schutzklasse (Empfehlung) |
| Hauseinführung (Strom) | Zone 3 | Zwei räumlich getrennte Einführungen (> 20m Distanz). | Gas- und wasserdichte Schottung. Leckageüberwachung. | Klasse 3/4 |
| Trafo-Station | Zone 3 | Getrennte Zellen für Trafo A und B. | F90/F120, Ölauffangwanne, Druckentlastung nach außen. | Klasse 3 |
| NEA (Generator) | Zone 2/3 (Außen/Innen) | Physische Separation. Keine gemeinsame Luftführung. | Schallschutz, Vibrationsentkopplung. Getrennte Kamine. | Klasse 3 |
| Kraftstofflager | Zone 3 | Getrennte Tanks (Tagestanks). Doppelwandige Leitungen. | Ex-Schutz, Auffangraum (AwSV), CO2-Löschanlage oft nötig. | Klasse 3/4 |
| NSHV (Hauptverteilung) | Zone 3 | Zwingend getrennte Räume (Brandabschnitte) für A und B. | Störlichtbogenschutz, redundante Klimatisierung der Räume. | Klasse 3/4 |
| USV-Anlage | Zone 3 | Getrennte Räume. Trennung Batterie/Elektronik empfohlen. | H2-Entlüftung (Blei) oder Brandfrühesterkennung (Li-Ion). | Klasse 3 |
| Sicherheitsbeleuchtung (SV) | Zone 2/3 | Eigene Verteiler (E30/E90). Funktionserhalt der Kabel. | Darf nicht mit IT-Last gemischt werden (außer Quelle). | Klasse 2/3 |
| Serverraum (White Space) | Zone 4 | Raum-in-Raum System. Keine Wasserleitungen über Racks. | Feinstaubfilterung, Gaslöschanlage, RZ-Klimatisierung. | Klasse 4 |
11. Fazit und Ausblick
Die Analyse zeigt, dass die Implementierung der Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 weit über das bloße Aufstellen von Zäunen hinausgeht. Sie ist die physikalische Manifestation des Verfügbarkeitsanspruchs. Für ein Rechenzentrum der Verfügbarkeitsklasse 4 (2N) ist die physische Entflechtung der Infrastruktur (Separation) der wichtigste Design-Parameter.
Planer stehen vor der Herausforderung, diese Anforderungen mit wirtschaftlichen Zwängen (Baukosten, Flächeneffizienz) in Einklang zu bringen. Der Trend geht zu modulareren Bauweisen, bei denen Sicherheitszonen standardisiert als Container oder vorgefertigte Module („Skids“) geliefert werden, um die Qualität der Trennung und des Brandschutzes werkseitig zu garantieren.
Abschließend bleibt festzuhalten: Ein Rechenzentrum ist nur so stark wie sein schwächstes Glied. Ein 2N-Stromsystem nützt nichts, wenn beide Pfade durch denselben ungesicherten Kellerraum (Zone 1) führen oder die NSHV A und B Wand an Wand ohne Brandschottung stehen. Die DIN EN 50600 liefert den unverzichtbaren Bauplan, um solche fatalen Designfehler zu vermeiden und eine wirklich resiliente IT-Infrastruktur zu schaffen.
12. Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine technische Beratung oder Fachplanung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann keine Haftung übernommen werden. Maßgeblich für die Planung und den Betrieb sind immer die aktuellen Normtexte sowie die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Fragen zu den Sicherheitszonen nach DIN EN 50600 und darüber hinaus stehen wir gerne zur Verfügung.
NUTZUNG | HAFTUNG
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.